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Hundekontrolle (An- / Abmeldung)

Melden Sie uns alle Mutationen betreffend Ihres Hundes laufend. 

Sofern Sie Ihren ersten Hund anmelden, erfasst die Gemeinde Ihre Daten in der Hundedatenbank AMICUS. Mit der Personen-ID müssen Sie Ihre Daten dort ergänzen und den Hund auf Ihren Namen anmelden oder ummelden. Der Vorbesitzer/Züchter muss im Vorfeld die Ummeldung vornehmen.

Die Hundesteuer wird immer im Laufe des Monats April erhoben. Die Hundehalter/-innen erhalten gemäss Amicus Verzeichnis zu diesem Zweck eine Rechnung jeweils für das aktuelle Jahr. Der Stichtag ist der 1. April des jeweiligen Jahres. Für Hunde, die per Stichtag das Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht haben, werden keine Steuern erhoben.

Pro Hund beträgt die Steuer CHF 105.00.

 

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